Unter Feld und Wiesen
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Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren

Bevor mit dem Bau des NordOstLink begonnen werden kann, wird der Trassenverlauf in einem mehrstufigen Prozess geplant, geprüft und genehmigt.

Während des Genehmigungsprozesses bestehen verschiedene formelle und informelle Beteiligungsmöglichkeiten durch die Vorhabenträger und die BNetzA.

Präferenzraumverfahren
Erklärfilm zum Genehmigungsverfahren

Für die Genehmigung des Vorhabens ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig, da der NordOstLink durch zwei Bundesländer verläuft. Die Genehmigung erfolgt in zwei Schritten: der Ermittlung eines Präferenzraums durch die BNetzA und dem anschließenden Planfeststellungsverfahren. Das Präferenzraumverfahren hat die BNetzA im Juni 2024 abgeschlossen. Mit den Antragskonferenz im August 2024 hat sie das Planfeststellungsverfahren eröffnet.

Download Broschüre

Factsheet StromNetzDC Planfeststellungsverfahren (PDF).

Download Broschüre

NordOstLink Factsheet Präferenzraumverfahren (PDF).

Genehmigungsverfahren

Planung von Gleichstromverbindungen

Die Planungen für Höchstspannungsleitungen sind sehr umfangreich. Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen ökologische, soziale, technische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, die TenneT berücksichtigt und abwägt. Ziel ist ein technisch, wirtschaftlich und umweltfachlich geeigneter Leitungsverlauf.

Technisch effiziente und sichere Umsetzung

  • Möglichst kurz und geradlinige Verlegung der Erdkabel

  • Berücksichtigung von Kabelabständen, Verlegetiefen und Zugfestigkeit bei der Planung

  • Vermeidung steiler Hanglagen und schwieriger Untergrundbeschaffenheit

  • Minimierung aufwändiger Bauverfahren