Genehmigungsverfahren
Bevor mit dem Bau des NordOstLink begonnen werden kann, wird der Trassenverlauf in einem mehrstufigen Prozess geplant, geprüft und genehmigt.Für die Genehmigung des Vorhabens ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig, da der NordOstLink durch zwei Bundesländer verläuft. Die Genehmigung erfolgt in zwei Schritten: der Ermittlung eines Präferenzraums durch die BNetzA und dem anschließenden Planfeststellungsverfahren.