
Genehmigungsverfahren
Bevor mit dem Bau des NordOstLink begonnen werden kann, wird der Trassenverlauf in einem mehrstufigen Prozess geplant, geprüft und genehmigt.Während des Genehmigungsprozesses bestehen verschiedene formelle und informelle Beteiligungsmöglichkeiten durch die Vorhabenträger und die BNetzA.

Für die Genehmigung des Vorhabens ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig, da der NordOstLink durch zwei Bundesländer verläuft. Die Genehmigung erfolgt in zwei Schritten: der Ermittlung eines Präferenzraums durch die BNetzA und dem anschließenden Planfeststellungsverfahren. Das Präferenzraumverfahren hat die BNetzA im Juni 2024 abgeschlossen. Mit den Antragskonferenz im August 2024 hat sie das Planfeststellungsverfahren eröffnet.

Planung von Gleichstromverbindungen
Die Planungen für Höchstspannungsleitungen sind sehr umfangreich. Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen ökologische, soziale, technische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, die TenneT berücksichtigt und abwägt. Ziel ist ein technisch, wirtschaftlich und umweltfachlich geeigneter Leitungsverlauf.
Technisch effiziente und sichere Umsetzung
Möglichst kurz und geradlinige Verlegung der Erdkabel
Berücksichtigung von Kabelabständen, Verlegetiefen und Zugfestigkeit bei der Planung
Vermeidung steiler Hanglagen und schwieriger Untergrundbeschaffenheit
Minimierung aufwändiger Bauverfahren


