Umspannwerk

Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Multiterminal-Hubs werden voraussichtlich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) genehmigt. Das Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen.

Dadurch soll dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden, sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern (§ 1 BImschG).

Eine Genehmigung nach BImSchG schließt andere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die für die Neubauten der Multiterminal-Hubs erforderlich sind, mit ein (wie die Baugenehmigung; vgl. § 13 BImSchG). Neben einem Schallgutachten, einem Gutachten zu elektrischen und magnetischen Feldern und einem Brandschutzgutachten enthält der Antrag auf Genehmigung auch baurechtlich relevante Unterlagen. Zusätzlich können naturschutzrechtliche Fragen Gegenstand der Antragsunterlagen sein.

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